Flagship-Beratung
Umzug & Wechsel der zuständigen Behörde
Für Menschen, die während oder vor dem Einbürgerungsverfahren umziehen und den Antrag sauber an die neue zuständige Stelle überführen möchten.
Für wen diese Beratung gedacht ist
Sie haben einen Wohnsitzwechsel hinter sich oder planen ihn. Ein Einbürgerungsantrag ist in Vorbereitung oder bereits eingereicht. Unklar ist, welche Behörde nun zuständig ist, welche Unterlagen erneut vorzulegen sind und wie Sie die bisherige Stelle korrekt informieren.
Was enthalten ist
- Klärung der zuständigen Einbürgerungsbehörde nach dem neuen Wohnort
- Check, welche Unterlagen die neue Stelle typischerweise erneut verlangt
- Schriftliche Übergabeübersicht (Aktenzeichen, bereits eingereichte Nachweise, offene Punkte)
- Formulierungshilfe für die Information an die bisherige Behörde
- Prioritätenliste für die nächsten 30 Tage
Was nicht enthalten ist
- Rechtsvertretung oder Widerspruchsverfahren
- Behördengebühren für den Einbürgerungsantrag
- Beglaubigungen und Übersetzungen durch Dritte
- Garantie eines positiven Behördenbescheids
Ablauf im Detail
Termin 1: Biografie, Umzugsdaten, bisheriger Antragsstand. Sie senden vorab Scan-Kopien der wichtigsten Dokumente. Termin 2: gemeinsame Durcharbeitung der Übergabeübersicht und offene Fragen. Danach können Sie die Mappe bei der neuen Behörde einreichen oder einen Folgetermin zur Antragsbegleitung buchen.
Vorbereitung Ihrerseits
Bitte bringen Sie Meldebescheinigung (alt/neu), bisherigen Schriftverkehr, Passkopien und — falls vorhanden — das Aktenzeichen der alten Behörde mit. Ohne diese Basis bleibt die Zuständigkeitsklärung unvollständig.